AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Mampfy GmbH
1. Allgemeines
Diese AGB´s von Mampfy GmbH gelten für alle Verträge, die der Anbieter mit seinen Vertragspartnern abschließt. Der Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Abnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass im Einzelfall ausdrücklich zwischen den Parteien gesondert etwas Abweichendes vereinbart wird.
Kunde ist sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. In diesem Sinne ist „Verbraucher“ jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ ist in diesem Sinne jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des näher ausgeführten und auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Angebotes von Mampfy GmbH durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot schriftlich oder per E-Mail annehmen. Angebote von Mampfy Reisegewerbe haben vor Eintritt einer vertraglichen Bindung durch Annahme des Kunden eine vorvertragliche Geltungsdauer von zwei Wochen gerechnet ab dem Zugang beim Kunden. Nach Ablauf der Befristung des Angebotes kann dieses nicht mehr durch den Kunden angenommen werden.
3. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist das Organisieren und die Durchführung einer durch den Kunden als Veranstalter durchgeführten Veranstaltung. Der Leistungsumfang richtet sich nach den umseitig näher spezifizierten und auf die individuellen Bedürfnisse und Vorgaben des Kunden.
Dies gilt auch für Ort und Zeit der Leistung, die ebenfalls nach Kundenwünschen festgelegt werden. Vom Kunden nachträglich geforderte und über das Angebot hinausgehende Mehrleistungen werden von Mampfy GmbH im Rahmen der Möglichkeiten gegen gesonderte Abrechnung nach Vereinbarung erbracht.
Der Kunde sichert zu, dass er für seine Veranstaltung ein geeignetes Gelände gemäß den Vorgaben im Angebot, insbesondere hinsichtlich Mindestgröße, Tragfähigkeit und Ebenerdigkeit zur Verfügung steht, welches direkt mit Lieferwagen zulässigem Gelände angefahren werden kann. Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser werden vom Kunden gestellt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise von Mampfy GmbH sind Endpreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Etwaig zusätzlich noch anfallende Kosten. z. B. insbesondere für Anfahrt, Übernachtung von Personal vor Ort etc., werden gesondert angegeben und sind aus dem Angebot für den Kunden ersichtlich.
Die Rechnung ist zu 100 % innerhalb von 7 Tagen nach Ende der Veranstaltung zu zahlen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder von Mampfy Reisegewerbe anerkannten oder rechtskräftigen festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, wie sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Stornierung
Der Vertrag ist durch den Kunden bei 3 Monaten vor Leistungstermin gegen eine Gebühr von 25% des vereinbarten Preises gekündigt werden. Bei 2 Monaten vorab werden 50% und bei 2 Wochen vor dem Leistungstermin 90% des vereinbarten Preises fällig.
6. Versicherungen und Genehmigungen; Gebühren Dritter; Lizenzen
Der Kunde ist als Veranstalter für die ausreichende Versicherung der Veranstaltung allein verantwortlich und schließt daher ggf. selbst auf eigene Rechnung und Verantwortung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungshöhe ab. Soweit der Kunden gleichwohl keinen ausreichenden Versicherungsschutz abgeschlossen hat, stellt er Mampfy GmbH im Schadensfall von etwaigen Schadensersatzansprüchen etc. frei, sofern es sich um einen Schaden handelt, der durch die abzuschließende Veranstalterhaftpflichtversicherung typischerweise gedeckt gewesen wäre.
Der Kunde besorgt außerdem in eigener Regie auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung alle etwaig erforderlichen Genehmigungen Dritter, insbesondere auch von Behörden, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.
7. Freistellung für Schäden und Schadensersatz
Die Haftung von Mampfy GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten.
8. Schäden
Durch den Kunden oder seine Gäste beschädigte Gegenstände werden dem Kunden ggf. in Rechnung gestellt.
9. Reklamationen
Kundenreklamationen können nur während der Veranstaltung geltend gemacht und anerkannt werden. Berechtigte Reklamationen können nach Wahl von Mampfy GmbH durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung reguliert werden.
10. Foto & Videoaufnahmen
Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass Mampfy GmbH die auf der jeweiligen Veranstaltung Foto- und / oder Videoaufnahmen zur eigenen Verwendung, insbesondere für Internetpräsentationen anfertigen darf.
11. Entsorgung
Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, das der angefallene Müll vor Ort verbleibt und durch den Auftraggeber entsorgt wird (Gilt nicht für Veranstaltungen im Festsaal).
12. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
Alle Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.
Juli Stand 2019